Musiker - Flohmarkt
Anmeldung
Das Anmeldeformular bitte lesbar (mit der Hand oder am Computer) ausfüllen uns als PDF an flohmarkt[at]jukuz-event-ag.de senden oder per Post an die folgende Adresse schicken.
JuKuZ MörfeldenEvent AG
Westendstr. 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Alternativ kann das Anmeldeformular auch in den drei Rathäusern (Langener Str. 4 & Westendstr. 8 / Flughafenstr. 37) sowie im JuKuZ Mörfelden (Am Bahndamm 12) abgegeben werden.
Fristen & Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 13. März 2024.
Anmeldeformular herunterladen
Standgebühr / Kosten
Auch in diesem Jahr erheben wir keine Standgebühr!
Teilnahmebedingungen
Anmeldung & Standvergabe
Die Vergabe der Flohmarktstände erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldeformulare. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Anmeldungen die nicht vollständig ausgefällt sind oder die Kontaktperson nicht für Rückfragen erreichbar ist, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Zugesagte Flohmarktstände werden bis 15 min. vor Veranstaltungsbeginn freigehalten und können anschließend nicht mehr garantiert werden. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Weitervergabe an dritte oder eine Umnutzung vor.
Auf- & Abbau
Die Zufahrt zum Jugend & Kulturzentrum (kurz JuKuZ) ist bis 20 min vor Beginn und ab 20 min nach Ende des Flohmarkts möglich. Für die Flohmarktzeit sind die Fahrzeuge auf den umliegenden Parkplätzen abzustellen
(Parkplatzplan siehe http://parken.jukuz-event-ag.de/ ).
Der Aufbau ist ab 90 min vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Gebühren
Es werden keine Standgebühren erhoben. Aus dem Inventar des Hauses werden nach Verfügbarkeit Tische kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für einen optionalen Stromanschluss am Stand wird eine Aufwandspauschale von 5,00 €, zahlbar am Veranstaltungstag, erhoben.
Warenangebot
Die Veranstaltung zielt auf den An- & Verkauf von Instrumenten, Musikequipment, Veranstaltungstechnik sowie dem entsprechenden üblichen Zubehör ab.
Tonträger sowie Abspielgeräte für den Heimgebrauch ("Stereoanlage") entsprechen nicht der Zielsetzung des Veranstalters und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Sicherheit
Die Flucht- und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten und dürfen nicht durch Warenpräsentationen verdeckt oder blockiert werden.
Im gesamten Gebäude gilt ein vollständiges Rauchverbot (hier sind auch E-Zigaretten und gleichartige Geräte eingeschlossen).
Eingesetzte elektrische Betriebsgeräte müssen den Vorschriften der DIN VDE 0105 sowie der DGUV Vorschrift 3 genügen.
Abfallentsorgung
Alle Standbetreiber sind verpflichtet ihre anfallenden Abfälle selbst zu entsorgen, sowie auf eine entsprechende Vermeidung von Abfällen hinzuwirken.
Haftung
Für die vom Standbetreiber angebotenen und mitgebrachten Waren und Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Sonstiges
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